Batteriegesetzhinweise
Wer ist wozu verpflichtet?
Seit Inkrafttreten der Batterieverordnung sind Hersteller und Importeure für die fachgerechte Entsorgung der Batterien verantwortlich, die sie in Deutschland in den Verkehr gebracht haben. Verbraucher dürfen ihre verbrauchten Batterien nicht mehr in den Hausmüll werfen, sondern müssen sie zurückbringen. Händler sind verpflichtet, verbrauchte Batterien zurückzunehmen, unabhängig davon, ob sie in ihrem Geschäft gekauft worden sind. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entfällt die Beseitigungs- und Verwertungspflicht verbrauchter Batterien. Nach wie vor müssen sie diese jedoch annehmen.